Praxisnah
Speziell für Behörden, Gemeinden und Unternehmen konzipiert!
– Verständlich – Praxisnah – Zertifiziert
Holen Sie sie in vier Stunden nach. Intensivkurs für Entscheider, die nicht nur reden – sondern anwenden wollen – und müssen.
Der KI-Checker-Kurs bringt Behörden, Gemeinden und Unternehmen in vier Stunden auf den Stand des EU AI Act – vor Ort im eigenen Haus, in klarer Sprache statt Juristendeutsch. Am Ende stehen 20 Praxisfragen und ein Zertifikat. Termine nach Vereinbarung, Vorkenntnisse sind keine nötig.
Jetzt rechtssicher handelnSichern Sie sich jetzt das Wissen, das Ihre Organisation rechtssicher durch das neue KI-Gesetz bringt.
Mit echtem Praxisbezug und Zertifizierung nach bestandener Prüfung.
* Seit 2. August 2025 gelten die Vorschriften für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck sowie die Sanktionsbestimmungen. Seit 2. Februar 2025 gilt außerdem die Pflicht zur KI-Kompetenz nach Art. 4 der KI-Verordnung. Verordnung (EU) 2024/1689
Drei Zahlen, die die Lage beschreiben. Jede mit Quelle – klicken Sie nach.
24 %
Artikel 4 der KI-Verordnung verlangt seit anderthalb Jahren, dass Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Umgang mit KI geschult sind. Trotzdem hatten laut EY KI Readiness Check 2026 nur 24 % der befragten österreichischen Unternehmen konkrete Maßnahmen eingeleitet – vier Monate nach Fristbeginn. Wer jetzt handelt, gehört zum kleineren Teil, der es erledigt hat.
Quelle: EY KI Readiness Check 2026, veröffentlicht am 6. Mai 2026 (öffnet in einem neuen Fenster)
2. 8. 2026
In Österreich ist die KI-Servicestelle bei der RTR die zentrale Anlaufstelle, ergänzt um Finanzmarktaufsicht, BASG und Datenschutzbehörde. Bis Juli 2026 lag deren Schwerpunkt auf Beratung. Seit 2. August 2026 kommt die Marktüberwachung dazu. Der Zeitpunkt, an dem Nachfragen wahrscheinlich werden, ist gerade erst gekommen.
Quelle: KI-Servicestelle der RTR (öffnet in einem neuen Fenster)
Art. 4
Artikel 4 richtet sich an die Organisation, nicht an einzelne Personen. Es genügt nicht, dass jemand Bescheid weiß – Sie müssen belegen können, dass Sie für ausreichende KI-Kompetenz gesorgt haben. Kursteilnahme und Zertifikat sind genau dieser Beleg.
Quelle: Art. 4 der Verordnung (EU) 2024/1689 im Amtsblatt der EU (öffnet in einem neuen Fenster)
Keine trockene Theorie. Sondern: „Was bedeutet das für mich/uns – und was muss ich/wir jetzt tun?“
Seit 2025 gelten in der EU strenge Regeln für den Einsatz von KI. Das betrifft Unternehmen, Behörden, Gemeinden – alle, die KI entwickeln, einsetzen oder beschaffen. Wer sich nicht vorbereitet, riskiert:
Unser Kurs macht Sie und Ihr Team fit – verständlich, praxisnah, rechtssicher. PS: Auch einige Software-Programme nutzen bereits KI. Wissen Sie welche?
Schluss mit Paragrafen-Chaos: Sie lernen, was der EU AI Act wirklich verlangt – in klarer Sprache.
Direkt anwendbares Wissen, das Sie in Ihrer Behörde, Ihrem Unternehmen oder Ihrer Organisation sofort einsetzen können.
20 Prüfungsfragen, die aus der Praxis stammen – keine Theorie-Falle, sondern realitätsnah & lösbar.
Ein offizieller Nachweis, den Sie intern, extern und bei Audits vorzeigen können. Schwarz auf Weiß: Sie sind vorbereitet.
Sie beugen Bußgeldern, Projektstopps und unangenehmen Fragen gezielt vor – mit fundiertem Know-how.
Die Schulungspflicht nach Artikel 4 gilt seit Februar 2025 – mit Kurs und Zertifikat ist sie erledigt und belegt.
Sie müssen kein Jurist sein – Sie müssen nur wissen, wie Sie richtig handeln.
Jetzt Kurs starten & Zertifikat sichern
Dieser Kurs ist Weiterbildung, keine Rechtsberatung. Sie bekommen kein Gutachten zu Ihrem Einzelfall – Sie bekommen das Verständnis, um den EU AI Act im eigenen Haus umzusetzen, ohne Paragrafen-Chaos. Verständlich erklärt, praxisnah und speziell für Behörden, Gemeinden und Organisationen gemacht. Am Ende gibt es ein offizielles Zertifikat als Nachweis.
Bei konkreten rechtlichen Fragen zu Ihrem Einzelfall wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt oder eine dazu befugte Stelle.
Am Ende des Kurses beantworten die Teilnehmer 20 multiple-choice Fragen, die direkt aus der Praxis stammen – keine Theorie-Fragen, sondern echte Fälle, wie sie in Behörden und Unternehmen vorkommen.
Und falls Sie beim ersten Mal NICHT bestehen?
Kein Problem – Die Teilnehmer bekommen eine zweite Chance, kostenlos. 🙂
Speziell für Behörden, Gemeinden und Unternehmen konzipiert!
Komplexe Regelungen einfach erklärt ohne Juristendeutsch
Offizieller Nachweis Ihrer Kompetenz im Umgang mit dem EU AI Act
Was noch fehlt, ist Ihre Entscheidung. Melden Sie sich jetzt an!
Unverbindlich Kontakt aufnehmenJa. Wer ein KI-System einsetzt, gilt als Betreiber im Sinne der Verordnung – unabhängig davon, ob es sich um ein Unternehmen, eine Gemeinde oder eine Behörde handelt. Betroffen sind auch ausgegliederte Betriebe wie Stadtwerke oder Verkehrsbetriebe.
Ja. Seit 2. Februar 2025 verlangt Artikel 4 der KI-Verordnung, dass Betreiber für ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz bei allen Personen sorgen, die in ihrem Auftrag mit KI-Systemen arbeiten. Ein festes Curriculum schreibt die Verordnung nicht vor – die Verantwortung für eine geeignete Maßnahme liegt bei der Organisation.
Ja. Die Kompetenzpflicht knüpft an die Nutzung an, nicht an die Größe der Organisation oder die Art des Werkzeugs. Sobald Beschäftigte ChatGPT, Copilot, Gemini oder eine andere KI beruflich einsetzen, greift Artikel 4. Häufig steckt KI außerdem unbemerkt in bereits eingesetzter Software – das im eigenen Haus zu finden, ist Teil des Kurses.
Artikel 99 der KI-Verordnung nennt drei Stufen: bis zu 35 Mio. € oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes bei verbotenen Praktiken, bis zu 15 Mio. € oder 3 % bei Verstößen gegen Betreiber- und Anbieterpflichten, bis zu 7,5 Mio. € oder 1 % bei falschen Angaben gegenüber Behörden. Maßgeblich ist jeweils der höhere Betrag; für kleine und mittlere Unternehmen gilt der jeweils niedrigere Wert.
Seit 2. Februar 2025 gelten die Verbote bestimmter KI-Praktiken und die Pflicht zur KI-Kompetenz nach Artikel 4. Seit 2. August 2025 gelten die Regeln für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck sowie die Sanktionsbestimmungen. Die übrigen Vorschriften greifen gestaffelt bis August 2026.
Wenige. Der EY KI Readiness Check 2026 unter mehr als 100 österreichischen Führungskräften aus Betrieben ab 100 Mitarbeitenden zeigt: Nur 26 % halten die Verordnung überhaupt für relevant für ihren KI-Einsatz, und lediglich 24 % haben konkrete organisatorische oder technische Maßnahmen eingeleitet.
Nein. Es sind keine Vorkenntnisse notwendig. Die Teilnehmer sollten Interesse an KI haben, um den EU AI Act zu verstehen und richtig einzusetzen.
Der Kurs dauert vier Stunden und findet direkt vor Ort im Unternehmen oder in der Behörde statt, meist von 13:00 bis 17:00 Uhr. Feste Termine gibt es nicht, sie werden individuell vereinbart.
Der Preis richtet sich nach dem individuell erstellten Angebot – abhängig von Gruppengröße und Ort. Schreiben Sie uns über das Anfrageformular, Sie bekommen kurzfristig ein konkretes Angebot.
Kein Problem – die Teilnehmer bekommen eine zweite Chance, kostenlos.
Rechtsgrundlage: Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung).
Zahlen zur Vorbereitung: EY KI Readiness Check 2026, veröffentlicht am 6. Mai 2026.
Zuständigkeit in Österreich: KI-Servicestelle der RTR, ergänzt um FMA, BASG und
Datenschutzbehörde.
Dieser Kurs ist Weiterbildung und ersetzt keine Rechtsberatung.
Zuletzt aktualisiert: 16. August 2026
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage, und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.