ki-checker.at

Die KI-Schulungspflicht gilt bereits.

– Verständlich – Praxisnah – Zertifiziert

Holen Sie sie in vier Stunden nach. Intensivkurs für Entscheider, die nicht nur reden – sondern anwenden wollen – und müssen.

Der KI-Checker-Kurs bringt Behörden, Gemeinden und Unternehmen in vier Stunden auf den Stand des EU AI Act – vor Ort im eigenen Haus, in klarer Sprache statt Juristendeutsch. Am Ende stehen 20 Praxisfragen und ein Zertifikat. Termine nach Vereinbarung, Vorkenntnisse sind keine nötig.

Jetzt rechtssicher handeln

Der neue EU AI Act ist da – und er betrifft alle Unternehmen. *

EU AI Act verstehen.

Sichern Sie sich jetzt das Wissen, das Ihre Organisation rechtssicher durch das neue KI-Gesetz bringt.

Mit echtem Praxisbezug und Zertifizierung nach bestandener Prüfung.

* Seit 2. August 2025 gelten die Vorschriften für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck sowie die Sanktionsbestimmungen. Seit 2. Februar 2025 gilt außerdem die Pflicht zur KI-Kompetenz nach Art. 4 der KI-Verordnung. Verordnung (EU) 2024/1689

Schulungsunterlagen und Notizen zum EU AI Act auf einem Tisch

Wie dringend ist das wirklich?

Drei Zahlen, die die Lage beschreiben. Jede mit Quelle – klicken Sie nach.

24 %

Die Pflicht gilt seit 2. Februar 2025

Artikel 4 der KI-Verordnung verlangt seit anderthalb Jahren, dass Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Umgang mit KI geschult sind. Trotzdem hatten laut EY KI Readiness Check 2026 nur 24 % der befragten österreichischen Unternehmen konkrete Maßnahmen eingeleitet – vier Monate nach Fristbeginn. Wer jetzt handelt, gehört zum kleineren Teil, der es erledigt hat.

Quelle: EY KI Readiness Check 2026, veröffentlicht am 6. Mai 2026 (öffnet in einem neuen Fenster)

2. 8. 2026

Seit August wird geprüft, nicht mehr nur beraten

In Österreich ist die KI-Servicestelle bei der RTR die zentrale Anlaufstelle, ergänzt um Finanzmarktaufsicht, BASG und Datenschutzbehörde. Bis Juli 2026 lag deren Schwerpunkt auf Beratung. Seit 2. August 2026 kommt die Marktüberwachung dazu. Der Zeitpunkt, an dem Nachfragen wahrscheinlich werden, ist gerade erst gekommen.

Quelle: KI-Servicestelle der RTR (öffnet in einem neuen Fenster)

Art. 4

Verlangt wird der Nachweis, nicht nur das Wissen

Artikel 4 richtet sich an die Organisation, nicht an einzelne Personen. Es genügt nicht, dass jemand Bescheid weiß – Sie müssen belegen können, dass Sie für ausreichende KI-Kompetenz gesorgt haben. Kursteilnahme und Zertifikat sind genau dieser Beleg.

Quelle: Art. 4 der Verordnung (EU) 2024/1689 im Amtsblatt der EU (öffnet in einem neuen Fenster)

Wen betrifft der EU AI Act – und ab wann?

  • „Warum viele Behörden und Unternehmen erst reagieren, wenn es zu spät ist – und wie Sie es besser machen.“ Weil die Pflicht unauffällig anfängt: Artikel 4 verlangt seit Februar 2025 kein Projekt, sondern nur, dass Ihre Leute wissen, was sie tun – und dass Sie das belegen können. Wer erst bei der ersten Nachfrage beginnt, muss rückwirkend dokumentieren. Die Reihenfolge, die funktioniert: erst erheben, welche KI im Haus überhaupt läuft, dann je Anwendung die Risikostufe bestimmen, dann schulen und festhalten.
  • „Drei von vier Organisationen haben noch nichts unternommen. Ihre auch?“ Laut dem EY KI Readiness Check 2026 haben nur 24 % der befragten österreichischen Unternehmen konkrete Maßnahmen zur Vorbereitung eingeleitet. Nur 26 % halten die Verordnung überhaupt für relevant für ihren KI-Einsatz. In vier Stunden holen Sie das nach.
  • „Sie brauchen kein Jurastudium. Sie brauchen diesen Kurs.“ Die Verordnung schreibt kein festes Curriculum vor. Artikel 4 verlangt Organisationsverantwortung: ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz bei allen, die in Ihrem Auftrag mit KI arbeiten. Wie Sie das erreichen, bleibt Ihnen überlassen – ein halber Nachmittag mit Nachweis erfüllt den Einstieg.
  • „Wenn Sie mit KI arbeiten, müssen Sie das wissen – sonst wird’s richtig teuer.“ Die teuerste Stufe – 35 Mio. € oder 7 % vom weltweiten Jahresumsatz – gilt für die verbotenen Praktiken nach Artikel 5. Dazu zählen unter anderem Social Scoring und Emotionserkennung am Arbeitsplatz. Genau solche Funktionen wandern unbemerkt über eingekaufte Software ins Haus.
  • „Was passiert, wenn Ihr KI-Projekt jetzt nicht EU-konform ist?“ Die Marktüberwachungsbehörden können Auskunft verlangen, den Betrieb eines Systems untersagen und Geldbußen verhängen. Der häufigere Schaden entsteht aber vorher: Wird eine laufende Anwendung nachträglich als Hochrisiko eingestuft, fehlen Risikomanagement, Dokumentation und nachweisbare menschliche Aufsicht – und das Projekt steht.
  • „Strafen bis zu 35 Mio € – und das nur, weil KI falsch eingesetzt wurde.“ Artikel 99 kennt drei Stufen: 35 Mio. € oder 7 % bei verbotenen Praktiken, 15 Mio. € oder 3 % bei Verstößen gegen Anbieter- und Betreiberpflichten, 7,5 Mio. € oder 1 % bei falschen Angaben gegenüber Behörden. Maßgeblich ist jeweils der höhere Betrag; für kleine und mittlere Unternehmen gilt der niedrigere Wert.
  • „Was prüft die EU wirklich bei KI-Projekten?“ Im Kern fünf Punkte: In welche der vier Risikoklassen fällt die Anwendung? Ist menschliche Aufsicht sichergestellt? Wissen die betroffenen Personen, dass eine KI im Spiel ist? Ist der Einsatz nachvollziehbar dokumentiert? Und haben die Beschäftigten die nötige KI-Kompetenz nach Artikel 4? Im Prüfungsfall entscheidet die Dokumentation.
  • „Dieses Gesetz verändert gerade jeden KI-Prozess in Firmen & Gemeinden.“ Die Verordnung setzt nicht am Projekt an, sondern an jeder einzelnen Anwendung. Es gibt vier Risikoklassen – unannehmbar, hoch, begrenzt, minimal. Die meisten Büroanwendungen landen bei „begrenzt“ (Transparenzpflicht: Menschen müssen erkennen, dass sie mit einer KI sprechen) oder „minimal“ (keine besonderen Pflichten). Der Aufwand entsteht durch die Einstufung, nicht durch die Technik.
  • „Was Ihr Datenschutzbeauftragter zum EU AI Act wissen sollte – aber oft nicht weiß.“ Der AI Act ersetzt die DSGVO nicht, er tritt daneben – und greift auch dann, wenn gar keine personenbezogenen Daten verarbeitet werden. Neu hinzu kommen die Grundrechte-Folgenabschätzung nach Artikel 27, die zusammen mit der Datenschutz-Folgenabschätzung erledigt werden darf, und die verbotenen Praktiken nach Artikel 5, für die es in der DSGVO kein Gegenstück gibt. Eine eigene Rolle „KI-Beauftragter“ schreibt die Verordnung übrigens nicht vor.

Ja, dieser Kurs passt zu uns

AI Act In 4 Stunden. In Ihrem Unternehmen. Praxisnah.

  • Klarheit – Über die Pflichten & Risiken des EU AI Acts
  • Praxisübungen – Um das Wissen sofort anzuwenden
  • Offizielles Zertifikat – Das Ihr Wissen zum EU AI Act bestätigt
Teilnehmerinnen und Teilnehmer während einer Schulung vor Ort im Unternehmen

Was passiert in den vier Stunden?

Keine trockene Theorie. Sondern: „Was bedeutet das für mich/uns – und was muss ich/wir jetzt tun?“

  • Welche KI Sie im Haus überhaupt einsetzen – auch dort, wo sie unbemerkt in Software steckt
  • Welche Pflichten daraus folgen und welche Risikostufe für Sie gilt
  • Praxisübungen an Ihren eigenen Anwendungsfällen
  • Besprechung der Prüfungsfragen, danach die Prüfung

Warum brauchen Sie diesen Kurs?

Seit 2025 gelten in der EU strenge Regeln für den Einsatz von KI. Das betrifft Unternehmen, Behörden, Gemeinden – alle, die KI entwickeln, einsetzen oder beschaffen. Wer sich nicht vorbereitet, riskiert:

  • massive Bußgelder – bis zu 35 Mio. € oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes (Art. 99 KI-VO)
  • Projektstopps durch Nichtkonformität
  • und langfristigen Vertrauensverlust

Unser Kurs macht Sie und Ihr Team fit – verständlich, praxisnah, rechtssicher. PS: Auch einige Software-Programme nutzen bereits KI. Wissen Sie welche?

Wie läuft die Buchung ab?

Voraussetzungen
Es sind keine Vorkenntnisse notwendig. Die Teilnehmer sollten Interesse an KI haben um den EU AI Act zu verstehen und schlußendlich richtig einzusetzen.
Termine
Es gibt keine fixen Termine, sondern diese werden flexibel mit Ihnen vereinbart.
Uhrzeit
Meist von 13:00 bis 17:00 Uhr.
Wo
Der 4-stündige Kurs findet direkt bei Ihnen in Ihrem Unternehmen statt.

Was bringt Ihnen der Kurs konkret?

Verstehen statt Verwirren

Schluss mit Paragrafen-Chaos: Sie lernen, was der EU AI Act wirklich verlangt – in klarer Sprache.

Umsetzen statt abwarten

Direkt anwendbares Wissen, das Sie in Ihrer Behörde, Ihrem Unternehmen oder Ihrer Organisation sofort einsetzen können.

Bestehen mit Plan

20 Prüfungsfragen, die aus der Praxis stammen – keine Theorie-Falle, sondern realitätsnah & lösbar.

Zertifikat mit Gewicht

Ein offizieller Nachweis, den Sie intern, extern und bei Audits vorzeigen können. Schwarz auf Weiß: Sie sind vorbereitet.

Rechtssicherheit statt Risiko

Sie beugen Bußgeldern, Projektstopps und unangenehmen Fragen gezielt vor – mit fundiertem Know-how.

Pflicht erfüllt statt aufgeschoben

Die Schulungspflicht nach Artikel 4 gilt seit Februar 2025 – mit Kurs und Zertifikat ist sie erledigt und belegt.

Sie müssen kein Jurist sein – Sie müssen nur wissen, wie Sie richtig handeln.
Jetzt Kurs starten & Zertifikat sichern

Was unterscheidet diesen Kurs von einer Rechtsberatung?

Dieser Kurs ist Weiterbildung, keine Rechtsberatung. Sie bekommen kein Gutachten zu Ihrem Einzelfall – Sie bekommen das Verständnis, um den EU AI Act im eigenen Haus umzusetzen, ohne Paragrafen-Chaos. Verständlich erklärt, praxisnah und speziell für Behörden, Gemeinden und Organisationen gemacht. Am Ende gibt es ein offizielles Zertifikat als Nachweis.

Bei konkreten rechtlichen Fragen zu Ihrem Einzelfall wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt oder eine dazu befugte Stelle.

So läuft die Prüfung ab

Am Ende des Kurses beantworten die Teilnehmer 20 multiple-choice Fragen, die direkt aus der Praxis stammen – keine Theorie-Fragen, sondern echte Fälle, wie sie in Behörden und Unternehmen vorkommen.

  • Die Prüfungsfragen werden im Kurs besprochen
  • Die Prüfung ist vor Ort und vor Kursende
  • Nach Bestehen erhalten alle Teilnehmer ein offizielles Zertifikat

Und falls Sie beim ersten Mal NICHT bestehen?

Kein Problem – Die Teilnehmer bekommen eine zweite Chance, kostenlos. 🙂

Praxisnahe Schulungssituation mit Teilnehmenden

Praxisnah

Speziell für Behörden, Gemeinden und Unternehmen konzipiert!

Vortragende Person erklärt Inhalte vor einer Gruppe

Verständlich

Komplexe Regelungen einfach erklärt ohne Juristendeutsch

Überreichung eines Zertifikats nach bestandener Prüfung

Zertifiziert

Offizieller Nachweis Ihrer Kompetenz im Umgang mit dem EU AI Act

Die Regeln stehen fest. Die Strafen auch.

Was noch fehlt, ist Ihre Entscheidung. Melden Sie sich jetzt an!

Unverbindlich Kontakt aufnehmen

Häufige Fragen zum EU AI Act

Gilt der EU AI Act auch für Gemeinden und Behörden?

Ja. Wer ein KI-System einsetzt, gilt als Betreiber im Sinne der Verordnung – unabhängig davon, ob es sich um ein Unternehmen, eine Gemeinde oder eine Behörde handelt. Betroffen sind auch ausgegliederte Betriebe wie Stadtwerke oder Verkehrsbetriebe.

Müssen wir unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verpflichtend schulen?

Ja. Seit 2. Februar 2025 verlangt Artikel 4 der KI-Verordnung, dass Betreiber für ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz bei allen Personen sorgen, die in ihrem Auftrag mit KI-Systemen arbeiten. Ein festes Curriculum schreibt die Verordnung nicht vor – die Verantwortung für eine geeignete Maßnahme liegt bei der Organisation.

Betrifft uns der EU AI Act auch, wenn wir nur ChatGPT nutzen?

Ja. Die Kompetenzpflicht knüpft an die Nutzung an, nicht an die Größe der Organisation oder die Art des Werkzeugs. Sobald Beschäftigte ChatGPT, Copilot, Gemini oder eine andere KI beruflich einsetzen, greift Artikel 4. Häufig steckt KI außerdem unbemerkt in bereits eingesetzter Software – das im eigenen Haus zu finden, ist Teil des Kurses.

Wie hoch sind die Strafen bei Verstößen gegen den EU AI Act?

Artikel 99 der KI-Verordnung nennt drei Stufen: bis zu 35 Mio. € oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes bei verbotenen Praktiken, bis zu 15 Mio. € oder 3 % bei Verstößen gegen Betreiber- und Anbieterpflichten, bis zu 7,5 Mio. € oder 1 % bei falschen Angaben gegenüber Behörden. Maßgeblich ist jeweils der höhere Betrag; für kleine und mittlere Unternehmen gilt der jeweils niedrigere Wert.

Ab wann gelten die Regeln des EU AI Act?

Seit 2. Februar 2025 gelten die Verbote bestimmter KI-Praktiken und die Pflicht zur KI-Kompetenz nach Artikel 4. Seit 2. August 2025 gelten die Regeln für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck sowie die Sanktionsbestimmungen. Die übrigen Vorschriften greifen gestaffelt bis August 2026.

Wie viele Organisationen sind auf den EU AI Act vorbereitet?

Wenige. Der EY KI Readiness Check 2026 unter mehr als 100 österreichischen Führungskräften aus Betrieben ab 100 Mitarbeitenden zeigt: Nur 26 % halten die Verordnung überhaupt für relevant für ihren KI-Einsatz, und lediglich 24 % haben konkrete organisatorische oder technische Maßnahmen eingeleitet.

Brauche ich Vorkenntnisse für den Kurs?

Nein. Es sind keine Vorkenntnisse notwendig. Die Teilnehmer sollten Interesse an KI haben, um den EU AI Act zu verstehen und richtig einzusetzen.

Wie lange dauert der Kurs und wo findet er statt?

Der Kurs dauert vier Stunden und findet direkt vor Ort im Unternehmen oder in der Behörde statt, meist von 13:00 bis 17:00 Uhr. Feste Termine gibt es nicht, sie werden individuell vereinbart.

Was kostet der EU-AI-Act-Kurs?

Der Preis richtet sich nach dem individuell erstellten Angebot – abhängig von Gruppengröße und Ort. Schreiben Sie uns über das Anfrageformular, Sie bekommen kurzfristig ein konkretes Angebot.

Was passiert, wenn jemand die Prüfung nicht besteht?

Kein Problem – die Teilnehmer bekommen eine zweite Chance, kostenlos.

Rechtsgrundlage: Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung). Zahlen zur Vorbereitung: EY KI Readiness Check 2026, veröffentlicht am 6. Mai 2026. Zuständigkeit in Österreich: KI-Servicestelle der RTR, ergänzt um FMA, BASG und Datenschutzbehörde. Dieser Kurs ist Weiterbildung und ersetzt keine Rechtsberatung.
Zuletzt aktualisiert: 16. August 2026

Wählen Sie aus unseren Workshops aus

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage, und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Illustration eines Roboters als Sinnbild für künstliche Intelligenz

Anschrift

  • Am Irrsberg 5
  • 5204 Straßwalchen

Kurse

  • Start der Kurse
  • jeweils nach Vereinbarung